probst VZ-I Kasutusjuhend

Tüüp
Kasutusjuhend
53100140
VZ-I
DE
Betriebsanleitung
FI
Toimintaohje
SE
Instruktionsbok
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V5
Original Betriebsanleitung
VZ-I
DE
Betriebsanleitung
Bitte beachten Sie, dass das Produkt ohne vorliegende Betriebsanleitung in Landessprache
nicht eingesetzt / in Betrieb gesetzt werden darf. Sollten Sie mit der Lieferung des Produkts
keine Betriebsanleitung in Ihrer Landessprache erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte. In
Länder der EU / EFTA senden wir Ihnen diese kostenlos nach. Für Länder außerhalb der EU /
EFTA erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot für eine Betriebsanleitung in Landessprache, falls
die Übersetzung nicht durch den Händler/Importeur organisiert werden kann.
Please note that the product may not be used / put into operation without these operating
instructions in the national language. If you did not receive operating instructions in your
national language with the delivery of the product, please contact us. In countries of the EU /
EFTA we will send them to you free of charge. For countries outside the EU / EFTA, we will be
pleased to provide you with an offer for an operating manual in the national language if the
translation cannot be organised by the dealer/importer.
Inhalt
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DE
Inhalt
1 EG-Konformitätserklärung .................................................................................................................... 3
2 Sicherheit ................................................................................................................................................ 4
2.1 Sicherheitshinweise .......................................................................................................................... 4
2.2 Begriffsdefinitionen ........................................................................................................................... 4
2.3 Definition Fachpersonal/ Sachkundiger ........................................................................................... 4
2.4 Sicherheitskennzeichnung ............................................................................................................... 5
2.5 Persönliche Sicherheitsmaßnahmen ............................................................................................... 6
2.6 Schutzausrüstung ............................................................................................................................. 6
2.7 Unfallschutz ...................................................................................................................................... 6
2.8 Funktions- und Sichtprüfung ............................................................................................................ 6
2.8.1 Mechanik ...................................................................................................................................... 6
2.9 Sicherheit im Betrieb ........................................................................................................................ 7
2.9.1 Allgemeines.................................................................................................................................. 7
2.9.2 Trägergeräte / Hebezeuge ........................................................................................................... 7
3 Allgemeines ............................................................................................................................................ 8
3.1 Bestimmungsgemäßer Einsatz ........................................................................................................ 8
3.2 Übersicht und Aufbau ..................................................................................................................... 10
3.3 Technische Daten .......................................................................................................................... 10
4 Installation ............................................................................................................................................. 11
4.1 Mechanischer Anbau ...................................................................................................................... 11
4.1.1 Einhängeöse / Einhängebolzen ................................................................................................. 11
4.1.2 Lasthaken und Anschlagmittel ................................................................................................... 11
4.1.3 Einstecktaschen (optional) ......................................................................................................... 12
4.1.4 Drehköpfe (optional) .................................................................................................................. 12
5 Bedienung ............................................................................................................................................. 13
5.1 Einstellung des Greifbereichs ........................................................................................................ 13
5.2 Bedienung allgemein ...................................................................................................................... 13
6 Wartung und Pflege.............................................................................................................................. 14
6.1 Wartung .......................................................................................................................................... 14
6.1.1 Mechanik .................................................................................................................................... 14
6.2 Störungsbeseitigung ....................................................................................................................... 15
6.3 Reparaturen ................................................................................................................................... 15
6.4 Prüfungspflicht ................................................................................................................................ 16
6.5 Hinweis zum Typenschild ............................................................................................................... 17
6.6 Hinweis zur Vermietung/Verleihung von PROBST-Geräten .......................................................... 17
7 Entsorgung / Recycling von Geräten und Maschinen ...................................................................... 17
Änderungen gegenüber den Angaben und Abbildungen in der Betriebsanleitung sind vorbehalten.
EG-Konformitätserklärung
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1 EG-Konformitätserklärung
Bezeichnung:
Typ:
Artikel-Nr.:
Versetzzange VZ
VZ-I
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Hersteller:
Probst GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 6
71729 Erdmannhausen, Germany
info@probst-handling.de
www.probst-handling.com
Die vorstehend bezeichnete Maschine entspricht den einschlägigen Vorgaben nachfolgender EU-Richtlinien:
2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
Folgende Normen und technische Spezifikationen wurden herangezogen:
DIN EN ISO 12100
Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung
DIN EN ISO 13857
Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit den oberen
und unteren Gliedmaßen
Dokumentationsbevollmächtigter:
Name: Jean Holderied
Anschrift: Probst GmbH; Gottlieb-Daimler-Straße 6; 71729 Erdmannhausen, Germany
Unterschrift, Angaben zum Unterzeichner:
Erdmannhausen, 12.06.2023..........................................................................
(Eric Wilhelm, Geschäftsführer)
Sicherheit
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2 Sicherheit
2.1 Sicherheitshinweise
Lebensgefahr!
Bezeichnet eine Gefahr. Wenn sie nicht gemieden wird, sind Tod und schwerste Verletzungen die
Folge.
Gefährliche Situation!
Bezeichnet eine gefährliche Situation. Wenn sie nicht gemieden wird, können Verletzungen oder
Sachschäden die Folge sein.
Verbot!
Bezeichnet ein Verbot. Wenn es nicht eingehalten wird, sind Tod und schwerste Verletzungen, oder
Sachschäden die Folge.
Wichtige Informationen oder nützliche Tipps zum Gebrauch.
2.2 Begriffsdefinitionen
Greifbereich:
gibt die minimalen und maximalen Produktabmaße des Greifgutes an, welche mit
diesem Gerät greifbar sind.
Greifgut (Greifgüter):
ist das Produkt, welches gegriffen bzw. transportiert wird.
Öffnungsweite:
setzt sich aus dem Greifbereich und dem Einfahrmaß zusammen.
Greifbereich + Einfahrmaß = Öffnungsbereich
Eintauchtiefe:
entspricht der maximalen Greifhöhe von Greifgütern, bedingt durch die Höhe der
Greifarme des Gerätes.
Gerät:
ist die Bezeichnung für das Greifgerät.
Produktmaß:
sind die Abmessungen des Greifgutes (z.B. Länge, Breite, Höhe eines Produktes).
Eigengewicht:
ist das Leergewicht (ohne Greifgut) des Gerätes.
Tragfähigkeit (WLL *):
gibt die höchstzulässige Belastung des Gerätes (zum Anheben von Greifgütern) an.
*= WLL (englisch:) Working Load Limit
Bodennaher Bereich:
das Greifgut muss unmittelbar nach dem Aufnehmen (z.B. von einer Palette oder
von einem LKW) bis knapp über den Boden abgesenkt werden (ca. 0,5 m).
Greifgut zum Transportieren nur so hoch wie nötig anheben (Empfehlung ca. 0,5 m
über Boden).
2.3 Definition Fachpersonal/ Sachkundiger
Installations-, Wartungs-, und Reparaturarbeiten an diesem Gerät dürfen nur vom Fachpersonal oder Sachkundigen
durchgeführt werden!
Fachpersonal oder Sachkundige müssen für die folgenden Bereiche, soweit es für
dieses Gerät zutrifft, die notwendigen beruflichen Kenntnisse besitzen:
für Mechanik
für Hydraulik
für Pneumatik
für Elektrik
Sicherheit
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2.4 Sicherheitskennzeichnung
VERBOTSZEICHEN
Symbol
Bedeutung
Bestell-Nr.
Größe
Niemals unter schwebende Last treten. Lebensgefahr!
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29040209
29040204
Ø 30 mm
Ø 50 mm
Ø 80 mm
Es dürfen keine konischen Greifgüter gegriffen werden.
29040213
29040212
29040211
Ø 30 mm
Ø 50 mm
Ø 80 mm
Greifgüter niemals außermittig aufnehmen, stets im
Lastschwerpunkt.
29040216
29040215
29040214
Ø 30 mm
Ø 50 mm
Ø 80 mm
WARNZEICHEN
Symbol
Bedeutung
Bestell-Nr.
Größe
Quetschgefahr der Hände.
29040221
29040220
29040107
30 x 30 mm
50 x 50 mm
80 x 80 mm
GEBOTSZEICHEN
Symbol
Bedeutung
Bestell-Nr.
Größe
Jeder Bediener muss die Bedienungsanleitung für das Gerät mit
den Sicherheitsvorschriften gelesen und verstanden haben.
29040665
29040666
29041049
Ø 30 mm
Ø 50 mm
Ø 80 mm
Das manuelle Führen des Gerätes ist nur an den roten
Handgriffen erlaubt.
29040227
29040226
29040225
Ø 30 mm
Ø 50 mm
Ø 80 mm
OPTIONAL
Einstecktasche und Gabelstaplerzinken mittels
Arretierungsschraube und Sicherungskette oder Seil sichern.
29040223
29040222
Ø 50 mm
Ø 80 mm
Sicherheit
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2.5 Persönliche Sicherheitsmaßnahmen
Jeder Bediener muss die Bedienungsanleitung für das Gerät mit den Sicherheitsvorschriften
gelesen und verstanden haben.
Das Gerät und alle übergeordneten Geräte in/an die das Gerät eingebaut ist, dürfen nur von dafür
beauftragten und qualifizierten Personen betrieben werden.
Es dürfen nur Geräte mit Handgriffen manuell geführt werden.
Ansonsten besteht Verletzungsgefahr der Hände!
2.6 Schutzausrüstung
Die Schutzausrüstung besteht gemäß den
sicherheitstechnischen Anforderungen aus:
Schutzkleidung
Schutzhandschuhe
Sicherheitsschuhe
2.7 Unfallschutz
Arbeitsbereich für unbefugte Personen, insbesondere Kinder, weiträumig absichern.
Vorsicht bei Gewitter Gefahr durch Blitzschlag!
Je nach Intensität des Gewitters gegebenenfalls die Arbeit mit dem Geräte einstellen.
Arbeitsbereich ausreichend beleuchten.
Vorsicht bei nassen, angefrorenen, vereisten und verschmutzten Baustoffen!
Es besteht die Gefahr des Herausrutschens des Greifgutes. UNFALLGEFAHR!
2.8 Funktions- und Sichtprüfung
2.8.1 Mechanik
Das Gerät muss vor jedem Arbeitseinsatz auf Funktion und Zustand geprüft werden.
Wartung, Schmierung und Störungsbeseitigung dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
Bei Mängeln, die die Sicherheit betreffen, darf das Gerät erst nach einer kompletten
Mängelbeseitigung wieder eingesetzt werden.
Bei jeglichen Rissen, Spalten oder beschädigten Teilen an irgendwelchen Teilen des Gerätes,
muss sofort jegliche Nutzung des Gerätes gestoppt werden.
Die Betriebsanleitung für das Gerät muss am Einsatzort jederzeit einsehbar sein.
Das am Gerät angebrachte Typenschild darf nicht entfernt werden.
Unlesbare Hinweisschilder (wie Verbots- und Warnzeichen) sind auszutauschen.
Sicherheit
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2.9 Sicherheit im Betrieb
2.9.1 Allgemeines
Die Arbeit mit dem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen.
Das Schwenken des Gerätes über Personen hinweg ist untersagt.
Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten. Lebensgefahr!
Das manuelle Führen ist nur bei Geräten mit Handgriffen erlaubt.
Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten!
Es sei denn es ist unerlässlich, bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles
Führen des Gerätes (an Handgriffen).
Ruckartiges Anheben oder Absenken des Gerätes mit und ohne Last ist verboten, sowie das
schnelle Fahren mit dem Trägergerät/ Hebezeug über unebenes Gelände!
Generell darf mit angehobener Last mit dem Trägergerät/Hebezeug (z.B. Bagger) nur mit
Schrittgeschwindigkeit gefahren werden - unnötige Erschütterungen sind zu vermeiden.
Gefahr: Last könnte herabfallen oder Lastaufnahmemittel beschädigt werden!
Die Güter niemals außermittig aufnehmen (stets im
Lastschwerpunkt), ansonsten Kippgefahr.
Das Gerät darf nicht geöffnet werden, wenn der
Öffnungsweg durch einen Widerstand blockiert ist.
Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes
dürfen nicht überschritten werden.
Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen,
solange das Gerät mit Ladung belastet ist und muss
die Ladung immer im Blick haben.
Abb. A
Festsitzende Lasten nicht mit dem Gerät losreißen.
Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen.
Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes
beschädigt werden (siehe Abb. A ).
2.9.2 Trägergeräte / Hebezeuge
Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand
befinden.
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen
Qualifikationen erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges und der Anschlagmittel darf
unter keinen Umständen überschritten werden!
Allgemeines
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3 Allgemeines
3.1 Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät (VZ) ist ausschließlich geeignet zum Greifen und Versetzen von Bordsteinen mit
entsprechender Abmessung und kann mit einem Hebezeug, oder als 2-Mann-Gerät bedient werden.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen! (
Kapitel „Sicherheit im Betrieb“ und „Begriffsdefinitionen)
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten
Zusatzvorrichtungen gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Tragfähigkeiten (WLL) des Gerätes dürfen nicht überschritten und Nennweiten/Greifbereiche
dürfen nicht überschritten bzw. unterschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
das Transportieren von Menschen und Tieren.
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen,
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser
Betriebsanleitung beschrieben sind.
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät,
außer an den dafür vorgesehenen Einhängeösen/-bolzen.
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
das Greifen von Greifgütern mit Reibbeiwert mindernder
Oberfläche (z.B. abmehlende, behandelte, verschmutzte,
angefrorene, beschichtete, lackierte Oberflächen), da dies zur
Verminderung des Reibwertes zwischen Greifbacken und
Greifgut führt Abgleitgefahr!
Abhilfe: Bei Verschmutzung jeglicher Art ist zwingend eine
Reinigung der Greifbacken und Oberfläche der Produkte im
Bereich der Greifbacken vor jedem Greifvorgang erforderlich!
das Greifen von Greifgütern, welche sich durch die Klemmkraft
des Greifgerätes verformen oder brechen können!
das Greifen von Greifgütern, welche sichtbare Beschädigungen
aufweisen oder durch ihr Eigengewicht brechen können.
das Greifen und Transportieren von konischen und runden
Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht. (Abbildung rechts)
Steinlagen, die „Füße“, „Bäuche“ oder „blinde Abstandshalter“
haben.
Allgemeines
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Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen
Einsatz, unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der
dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet
werden.
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
Allgemeines
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3.2 Übersicht und Aufbau
Abb.1
1
Einhängeöse für Kranhaken
4
Greifarme mit Greifbereichsverstellung
2
Handgriff
5
Steckbolzen
3
Greifbacken
3.3 Technische Daten
Die genauen technischen Daten (wie z.B. Tragfähigkeit, Eigengewicht, etc.) sind dem Typenschild zu entnehmen.
Installation
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4 Installation
4.1 Mechanischer Anbau
Nur Original-Probst-Zubehör verwenden, im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Hersteller halten.
Die Tragfähigkeit des Trägergerätes/Hebezeuges darf durch die Last des Gerätes, der optionalen
Anbaugeräte (Drehmotor, Einstecktasche, Kranausleger etc.) und die zusätzliche Last der Greifgüter
nicht überschritten werden!
Greifgeräte müssen immer kardanisch aufgehängt werden, so dass sie in jeder Position frei
auspendeln können.
Auf keinen Fall dürfen die Greifgeräte auf starre Weise mit dem Hebezeug/Trägergerät verbunden
werden!
Es kann in kurzer Zeit zum Bruch der Aufhängung führen. Tod, schwerste Verletzungen und
Sachschaden können die Folge sein!
Bei Verwendung des Gerätes an optionalen Anbaugeräten (wie Einstecktasche, Kranausleger etc.) ist
es aufgrund der möglichst niedrigen Bauweise des Gesamtgerätes (zur Vermeidung von
Hubhöhenverlust) nicht auszuschließen, dass bei pendelnder Aufhängung des Gerätes und
ungünstiger Positionierung bei Fahrbewegungen des Trägergerätes, das Gerät mit angrenzenden
Bauteilen zusammenstoßen kann. Dies ist durch geeignete Positionierung des Gerätes und
angepasster Fahrweise möglichst zu vermeiden. Daraus resultierende Schäden werden nicht im
Rahmen der Gewährleistung reguliert.
4.1.1 Einhängeöse / Einhängebolzen
Das Gerät ist mit einer Einhängeöse / Einhängebolzen ausgerüstet und kann somit an verschiedenste
Trägergräte/Hebezeuge angebracht werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Einhängeöse / Einhängebolzen sicher mit dem Anschlagmittel
(Kranhaken, Schlupf etc.) verbunden ist und nicht abrutschen kann.
4.1.2 Lasthaken und Anschlagmittel
Das Gerät wird mit einem Lasthaken oder einem geeigneten Anschlagmittel am
Trägergerät/Hebezeug angebracht.
Es ist darauf zu achten, dass die einzelnen Kettenstränge nicht verdreht oder verknotet sind.
Bei der mechanischen Installation des Gerätes ist darauf zu achten, dass alle örtlich geltenden
Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Installation
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4.1.3 Einstecktaschen (optional)
Um eine sichere Verbindung zwischen dem Gabelstapler und der Einstecktasche (3) herzustellen, fährt
man mit den Gabelstapler-Zinken (1) in die Einstecktasche (3) hinein.
Danach arretiert man diese entweder mittels Arretierungsschrauben (2), welche durch eine
vorzusehende Bohrung in die Stapler-Zinken (1) gesteckt wird, oder mittels einer Kette oder eines Seils
(4), das durch die Ösen an den Einstecktasche (3) und um den Gabelträger () gelegt werden muss.
Diese Verbindung muss hergestellt werden, da sonst die Einstecktasche beim Staplerbetrieb von den
Gabelstapler-Zinken rutschen kann. UNFALLGEFAHR!
4.1.4 Drehköpfe (optional)
Beim Einsatz von Drehköpfen muss zwingend eine Freilaufdrossel verbaut sein.
Damit ein stoßartiges Beschleunigen und Stoppen der Drehbewegungen ausgeschlossen wird, da
diese sonst das Gerät innerhalb kurzer Zeit beschädigen können.
Bedienung
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5 Bedienung
5.1 Einstellung des Greifbereichs
Der angegebene Greifbereich des Gerätes lässt sich durch Umstecken des Steckbolzens
verstellen.
Klappsplint (1) entfernen und Steckbolzen (2) heraus ziehen.
Greifarme gegeneinander verschieben, bis der gewünschte Greifbereich eingestellt ist.
Steckbolzen (2) wieder in die dafür vorgesehenen Bohrungen einstecken und mit Klappsplint (1)
fixieren.
Diese Greifbereichsverstellung muss auf beiden Seiten des Gerätes erfolgen, da das Gerät
ansonsten schräg am Hebezeug hängt.
Vorsicht bei der Einstellung des Greifbereiches. Verletzungsgefahr der Hände!
Schutzhandschuhe verwenden.
Abb.2
1
Klappsplint
2
Steckbolzen
5.2 Bedienung allgemein
Das Gerät wird mittels der Einhängeöse am Hebezeug befestigen und an die gewünschte Position
bewegen,
oder das Gerät wird als 2-Mann-Gerät genutzt.
Gerät langsam auf das zu transportierende Greifgut (Bordstein) niedersetzten und positionieren.
Beim Anheben des Gerätes verkanten sich die Greifbacken mit den Seitenflächen des Greifguts
und es kann angehoben werden und an die Absetzposition transportiert werden.
Beim Transport der Greifguts ruckartige Bewegung vermeiden, da das Greifgut ansonsten sich
lösen und herabfallen könnte.
Das Gerät kann anschließend abgesetzt werden.
Mit Hilfe der Handgriffe löst man beim Anheben das Gerät vom Greifgut.
Wartung und Pflege
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6 Wartung und Pflege
6.1 Wartung
Um eine einwandfreie Funktion, Betriebssicherheit und Lebensdauer des Gerätes zu gewährleisten,
sind die in der unteren Tabelle aufgeführten Wartungsarbeiten nach Ablauf der angegebenen Fristen
durchzuführen.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden, ansonsten erlischt die Gewährleistung.
Alle Arbeiten dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
Bei allen Arbeiten muss sichergestellt sein, dass sich das Gerät nicht unabsichtlich schließen kann.
Verletzungsgefahr!
6.1.1 Mechanik
WARTUNGSFRIST
Auszuführende Arbeiten
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Sämtliche Befestigungsschrauben kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden).
Alle 50 Betriebsstunden
Sämtliche Befestigungsschrauben nachziehen (achten Sie darauf, dass die
Schrauben gemäß den gültigen Anzugsdrehmomenten der zugehörigen
Festigkeitsklassen nachgezogen werden).
Sämtliche vorhandene Sicherungselemente (wie Klappsplinte) auf einwandfreie
Funktion prüfen und defekte Sicherungselemente ersetzen. 1)
Alle Gelenke, Führungen, Bolzen und Zahnräder, Ketten auf einwandfreie
Funktion prüfen, bei Bedarf nachstellen oder ersetzen.
Greifbacken (sofern vorhanden) auf Verschleiß prüfen und reinigen, bei Bedarf
ersetzen.
Alle vorhandenen Gleitführungen, Zahnstangen, Gelenke von beweglichen
Bauteilen oder Maschinenbaukomponenten sind zur Reduzierung von
Verschleiß und für optimale Bewegungsabläufe einzufetten/ zu schmieren
(empfohlenes Schmierfett: Mobilgrease HXP 462).
Alle Schmiernippel (sofern vorhanden) mit Fettpresse schmieren.
Mindestens 1x pro Jahr
(bei harten
Einsatzbedingungen
Prüfintervall verkürzen)
Kontrolle aller Aufhängungsteile, sowie Bolzen und Laschen. Prüfung auf
Risse, Verschleiß, Korrosion und Funktionssicherheit durch einen
Sachkundigen.
1)
Wartung und Pflege
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6.2 Störungsbeseitigung
STÖRUNG
URSACHE
BEHEBUNG
Die Klemmkraft ist nicht
ausreichend, die Last rutscht
ab
(optional)
Die Greifbacken sind abgenutzt
Greifbacken erneuern
(optional)
Traglast ist größer als zulässig
Traglast reduzieren
Greifbereichs-Einstellung
(optional)
Es ist der falsche Greifbereich
eingestellt
Greifbereich entsprechend der zu
transportierenden Güter einstellen
Material-Eigenschaften
Die Materialoberfläche ist verschmutzt
oder der Baustoff ist nicht für dieses
Gerät geeignet / zulässig
Materialoberfläche prüfen oder
Rücksprache mit Hersteller, ob
Baustoff für dieses Gerät zulässig ist
Das Gerät hängt schief
Die Zange ist einseitig belastet
Last symmetrisch verteilen
Greifbereichs -Einstellung
(optional)
Der Greifbereich ist nicht symmetrisch
eingestellt
Einstellung des Greifbereichs prüfen
und korrigieren
6.3 Reparaturen
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen
Sachverständigen durchgeführt werden.
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