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Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass
dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebens
dauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern einer
getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Zur Rückgabe
stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen für
Elektroaltgeräte sowie ggf. weitere Annahmestellen für die
Wiederverwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen
erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene
Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich,
bevor Sie es zurückgeben. Sofern möglich, entnehmen Sie dem
Altgerät bitte alte Batterien oder Akkus, bevor sie es zur
Entsorgung zurückgeben. Bitte vermeiden Sie die Entstehung
von Abfällen aus elektrischen oder elektronischen Geräten
soweit wie möglich, z.B. indem Sie Produkte mit längerer
Lebensdauer bevorzugen oder Elektro-Altgeräte einer
Wiederverwendung zuführen, anstatt diese zu entsorgen.
Weitere Informationen zum Elektro-gesetz finden Sie auf
www.elektrogesetz.de.
Dieses Elektro-/Elektronikgerät enthält einen aufladbaren Li-
Ion-Akku. Dieser lässt sich dem Gerät durch Fachpersonal
entnehmen.
Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben
nach 10 Abs. 3 ElektroG (Sammelquote) und 22 Abs. 1
ElektroG (Verwertungsquoten):
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit veröffentlicht jährlich ausführliche Daten zu Elektro-
und Elektronikgeräten und die in Deutschland erreichten und
an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen
Zielvorgaben auf seiner Internet-seite: „Informationspflichten
gemäß 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronik-gerätegesetz:
https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/
abfallwirtschaft/statistiken/daten-zu-elektro-und-
elektronikgeraeten-in-deutschland.“